Im März diesen Jahres ist das „Cannabis als Medizin Gesetz“ in Kraft getreten, welches es Ärzten erstmals ermöglichte ihren Patienten legal medizinisches Cannabis zu verschreiben. Zudem sieht das Gesetz die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen vor.[1]
Für Patienten wie Agatha war das Gesetz ein Hoffnungsschimmer. Agatha (Name von der Redaktion geändert) leidet seit ihrer Jugend an starken chronischen Kopfschmerzen. Manchmal sind diese so intensiv, dass ihre Lebensqualität stark eingeschränkt wird. Die mittlerweile 31-jährige hat bereits eine Vielzahl von konventionellen Medikamenten ausprobiert, allerdings konnte keines sie so richtig von den Kopfschmerzen befreien. Ein Freund empfahl Agatha Cannabis zur Linderung ihrer Symptome auszuprobieren und tatsächlich nahmen die Kopfschmerzen, nach dem Konsum von Cannabis, für einige Zeit ab und ihre Lebensqualität verbesserte sich. Ein Haken hatte die ganze Sache jedoch; Agatha musste sich das Cannabis illegal beschaffen, was sie sowohl strafbar, als auch eine Qualitätskontrolle unmöglich machte.
Mit dem Inkrafttreten des Cannabis als Medizin Gesetzes schöpften Patienten wie Agatha Mut. Sie dachte sie müsse endlich kein schlechtes Gewissen mehr haben und könne sich das Mittel, welches ihre Schmerzen lindert, nun endlich auf legalem Wege von einem Arzt verschreiben lassen. Gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes ist jedoch Ernüchterung eingetreten. Agatha muss sich ihr Cannabis immer noch illegal selbst beschaffen, denn alle Doktoren, an die sie sich wendete, weigerten sich ihr medizinisches Cannabis zu verschreiben. Sie sieht den Hauptgrund dafür darin, dass bei den meisten Ärzten noch eine große Skepsis herrscht: „Häufig wird Cannabis von den Ärzten, auch heute noch, mit einer Freizeitdroge in Verbindung gebracht. Der Grund dafür liegt darin, dass viele Ärzte sich nicht ausreichend mit den medizinischen Eigenschaften des Cannabis befassen.“ Axel Junker vom Selbsthilfenetzwerk Cannabis-Medizin deutet zudem an, dass viele Ärzte den großen bürokratischen Aufwand meiden wollen, der mit der Verschreibung dieser Medikamente verbunden ist. [2]
Das zweite Problem ist, dass selbst wenn ein Patient medizinisches Cannabis von einem Arzt verschrieben bekommt, die Krankenkasse des Patienten die Übernahme der Kosten immer noch verweigern kann. Das Cannabis als Medizin Gesetz sieht vor, dass die Kassen die Kosten übernehmen müssen, wenn den Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung, nach Einschätzung des Arztes, nicht auf anderem Wege wirksam geholfen werden kann. [3] Seit dem Inkrafttreten des Cannabis als Medizin Gesetzes sind bereits tausende Anträge zur Übernahme der Kosten eingegangen. Laut Angaben der Krankenkassen wurden allerdings nur etwa 50-60% der Anträge genehmigt. [4]
Das können Sie tun
Grundsätzlich werden keine Krankheiten vorgeschrieben, für die medizinisches Cannabis verschrieben werden kann. Der deutsche Hanfverband hat eine Liste veröffentlicht, für welche Krankheiten medizinisches Cannabis in Deutschland bereits verschrieben worden ist. [5]
Allerdings liegt die endgültige Entscheidung immer noch beim Arzt. Dieser wird einer Verschreibung jedoch nur zustimmen, wenn er davon überzeugt ist, dass Cannabis bei der Behandlung der entsprechenden Krankheit helfen könnte. Diese Entscheidung kann ein Arzt jedoch nur objektiv treffen, wenn er sowohl über Eigenschaften und Anwendungsfelder, als auch über eventuelle Risiken und Nebenwirkungen ausführlich informiert ist.
Aus den genannten Gründen kann es sich als schwierig erweisen einen Arzt zu finden, der offen und informiert, und eben nicht konservativ gegenüber diesem Thema eingestellt ist.
Wir können deshalb nur empfehlen, dass Sie versuchen Ihren Arzt mit entsprechenden Informationen zu überzeugen, denn häufig kennen die Ärzte die medizinischen Vorteile von Cannabis einfach noch nicht. Hierfür kann es hilfreich sein, dem Arzt sowohl das neue Cannabis als Medizin Gesetz als auch Studien ausgedruckt mitzubringen, die belegen das Cannabis bei der entsprechenden Krankheit hilfreich sein kann. Eine andere Möglichkeit ist, im Voraus bereits im Internet nach Ärzten Ausschau zu halten, die sich auf Naturheilverfahren oder alternative Therapien spezialisiert haben.
Damit die Krankenkasse die Übernahme der Kosten für die Behandlung übernehmen kann, muss es sich beim entsprechenden Arzt, um einen Kassenarzt handeln. Zusammen mit diesem muss mit dem entsprechenden Formular eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt werden. Gemäß §13 Abs. 3a SGB V hat die Krankenkasse dann 3 Wochen Zeit um den Patienten zu antworten oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme von einem medizinischen Dienst der Krankenversicherung eingeholt wird, bis zu 5 Wochen Zeit. [6] Falls die Krankenkasse die Übernahme der Kosten trotzdem verweigert, bleibt als letzte Möglichkeit nur übrig gegen die Entscheidung der Krankenkasse zu klagen.
Abschließend lässt sich sagen, dass es auch nach einem halben Jahr des Cannabis als Medizin Gesetz immer noch Schwierigkeiten gibt, als Patient medizinisches Cannabis verschrieben zu bekommen. Allerdings ist es auch nicht unmöglich, und zumindest geht die Entwicklung in Deutschland in die richtige Richtung.
Quellenverzeichnis von Cannabis bei Krebs
[1] https://www.bundesregierung.de (10.03.2017).
[2] http://selbsthilfenetzwerk-cannabis-medizin.de/ (20.08.2017).
[3] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/januar/cannabis-als-medizin.html (19.01.2017).
[4] https://www.aerzteblatt.de/archiv/193421/Medizinisches-Cannabis-Bundesregierung-sieht-Lieferengpaesse (2017).
[5] https://hanfverband.de/faq/bei-welchen-krankheiten-kann-medizinisches-cannabis-angewendet-werden.
[6] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__13.html.
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